Schon gewusst? - Tipps für den Arbeitgeber
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern jeden Monat zusätzlich zum Gehalt Sachzuwendungen im Rahmen der 50 € Grenze (§ 8 Abs. 1 EStG) zukommen lassen - unkompliziert und vor allem steuerfrei! Für Mitarbeiter stellt das ein Plus von bis zu 600 € im Jahr dar.
Das heißt: Gönn deinem Mitarbeiter bis zu 20 Suppen im Monat steuerfrei. Kontaktiere bei Interesse bitte Deinen Steuerberater für eine verbindliche Beratung zu diesem Thema.
Einige Firmen stellen auch eine kleine Kasse neben unseren Suppenaufstellern und bitten die Mitarbeiter um eine Selbstbeteiligung von z.B. 1€ pro Suppe. So ist die Mahlzeit für die Mitarbeiter trotzdem deutlich günstiger und der Arbeitgeber muss die Kosten nicht zu 100% tragen.
Wenn du weitere Informationen benötigst oder Fragen hast, melde dich gerne bei uns!